In das Traumstudium einklagen: Verlauf, Chancen und Kosten der Studienplatzklage
Doppelabiturjahrgänge und steigender Druck auf dem Arbeitsmarkt führen dazu, dass die Kapazitäten der Hochschulen oftmals nicht mehr für alle Bewerber ausreichen, sodass die Universitäten und Fachhochschulen gezwungen sind, Auswahlverfahren wie bspw. über eine NC-Zulassungsbeschränkung einzuführen. Deshalb können jedoch viele Menschen nicht das studieren, was sie möchten. Für einige ebnet sich jedoch der Weg über eine Studienplatzklage (oder Kapazitätsklage).
Ablauf – Wie verläuft die Studienplatzklage?
Wer von der gewünschten Hochschule eine Absage erteilt bekommt und den Entschluss fasst, sich den Platz im Traumstudium zu erklagen, beginnt bei der Studienplatzklage mit der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt. Dieser sollte auf diesem Gebiet bereits langjährige Erfahrungen haben, um bspw. Hochschulen zum umgehen, bei denen eine Klage erfahrungsgemäß wenig erfolgversprechend ist. Die meisten Anwälte arbeiten bundesweit und können über das Internet ausgewählt werden, sodass ein telefonisches Beratungsgespräch oftmals reicht, um den Vorgang ins Rollen zu bringen.
Erscheint ein Anwalt geeignet, werden Chancen, Kosten und die zu verklagende(n) Hochschule(n) besprochen. Ist der Rechtsanwalt also beauftragt und mit einer Vollmacht ausgestattet, beginnt er mit der Klage, indem er einen Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität an die Hochschulen(n) stellt, welcher meist abgelehnt wird. In Folge dessen wird die Zahl der Studienplätze des fokussierten Studiengangs im verwaltungsrechtlichen Eilrechtsschutz überprüft. Häufig einigen sich Hochschule und Anwälte auf eine erweiterte Anzahl von Plätzen, welche den Klägern zugelost wird.
Wird keine Einigung erzielt, müssen die Verwaltungsrichter eine Entscheidung treffen, was jedoch wiederum länger dauert. So kann es sein, dass die klagenden Personen erst einige Woche oder Monate nach dem eigentlichen Beginn des Semesters immatrikuliert werden. Bei Studiengängen, in welche häufig eingeklagt wird, bieten die Hochschulen meist deswegen spezielle Nachholkurse an. Trotz dieser Umstände führt dieser Weg schneller zum Ziel, als mehrere Wartesemester zu durchlaufen.
Aussichten – Wie gut stehen die Erfolgschancen?
Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, mit einer Klage tatsächlich den gewünschten Studiengang besuchen zu dürfen, hängt von mehreren Faktoren ab. Zu den wichtigsten zählen:
1.) Anzahl der Kläger: Je mehr Personen sich in den gewünschten Studiengang einklagen wollen, desto geringer ist die Chance, einen Platz zu erhalten.
2.) Art des Studiengangs: Einige Studiengänge haben enorm hohe NC-Anforderungen, sodass sich dort viele Kläger finden und die Chancen schrumpfen. Zu diesen Studiengängen gehören vor allem Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin.
3.) Art der Hochschule: Bei einigen Hochschulen ist es prinzipiell schwerer, einen Studienplatz zu erhalten. Konkrete Aussagen, welche das sind, können nur erfahrene Rechtsanwälte machen. Allgemein stehen die Chancen auf Erfolg mit der Studienplatzklage bei kleineren Hochschulen mit kleineren Studiengängen jedoch besser, da meist die großen Hochschulen höher frequentiert angelaufen werden.
4.) Der Zeitpunkt: Allgemein ist ein Unterschied zwischen Sommer- und Wintersemester festzustellen, da sich frische Schul-Absolventen zum Wintersemester bewerben, dann also mehr Bewerber und Kläger zu erwarten sind. Andererseits werden viele Studiengänge nur zum Wintersemester angeboten. Des Weiteren finden derzeit Umstellungen von 13 auf 12 Schuljahre statt, sodass Doppelabiturjahrgänge in einigen Bundesländern zu mehr Bewerbern und möglichen Klägern führen.
5.) Umfang der Studienplatzklage: Bei überlaufenen Studiengängen möglicherweise in Verbindung mit einem Doppelabiturjahrgang schwinden die Erfolgschancen. Deshalb ist es möglich, gleich mehrere Hochschulen parallel zu verklagen, wobei natürlich Aufwand und Kosten deutlich ansteigen können, jedoch die Wahrscheinlichkeit, genommen zu werden, ebenso höher sein kann.
Quanta costa – Was kostet eine Studienplatzklage?
Der Haken an der Studienplatzklage ist natürlich die finanzielle Hürde, denn im Normalfall verfügen junge Menschen nach dem Abitur nur selten über ein Einkommen oder große Ersparnisse. Deshalb sollte von Anfang an ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, bei welchem das erste Beratungsgespräch kostenfrei ist. Selbstverständlich sollten dann natürlich schon bei diesem Gespräch die anfallenden Kosten besprochen werden. Die Vergütung des Rechtsanwaltes kann dabei gemäß eines Pauschalhonorars oder des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erfolgen.
Die finanzielle Belastung errechnet sich aus den Kosten des eigenen und der gegnerischen Anwälte und den Gerichtskosten, wobei für jede verklagte Hochschule Gebühren berechnet werden, sodass mehrere simultane Klagen auch kostenaufwendiger sind. Diese Gebühren hängen wiederum vom Streitwert des Verfahrens ab, welche in den Bundesländern variieren, sich aber meistens auf 2500 € oder 5000 € belaufen.
Als Richtwert für eine einzelne Klage gegen eine Hochschule werden meist 800 € bis 1200 € angegeben, wobei sowohl weniger als auch mehr möglich ist. Deshalb sollte schon vor der Vergütungsvereinbarung eine konkrete Aufstellung der möglichen Kosten vom Anwalt erfragt werden. Zudem können finanziell Bedürftige Prozesskostenhilfe oder einen Beratungshilfeschein beantragen. Auch hierum kann sich der beauftragte Anwalt kümmern.



Wenn es mein Traumstudium wäre, könnte eine Klage natürlich sinnvoll sein. Ansonsten wäre es mir auf alle Fälle zu teuer und ich würde mich nach einer Alternative umschauen. Man kann auch einfach ein Jahr warten und so lange etwas anderes machen.